editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Am 24. Februar 2022 endete die Nachkriegszeit – Die brutale Tragweite dieses schlichten Satzes wird uns täglich anhand der Bilder des Elends und der Zerstörung in der Ukraine seit Beginn der Invasion durch Russland verdeutlicht. Wut, Verzweiflung und das Gefühl der Ohnmacht sind nur einige der negativen Gefühle, die uns seit dieser Zeit begleiten. Geradezu mit schlechtem Gewissen hinsichtlich des unendlichen Leides in der Ukrainischen Bevölkerung lebt man seinen Alltag weiter, plant vielleicht einen Urlaub oder macht sich um seine Geldanlagen Sorgen. Doch auch wir wollten nicht untätig bleiben und sind unserem Grundsatz des lokalen Handelns gefolgt: Mit unserer Mitgliedschaft im Verein „Freunde von Wischgorod“ und einer Geldspende unterstützen wir die Eichenauer Partnerstadt, ein Vorort von Kiew, in der Ukraine. Mit dem Wissen, dass unsere Spende dort ankommt, wo sie gebraucht wird, können auch wir einen kleinen Teil zur Verbesserung der Situation der Menschen im Kriegsgebiet beitragen. „Nachahmer“ sind herzlich willkommen.
Unsere Gedanken zu dieser neuen Situation in Europa sind unter https://seeliger.eu/krieg-in-europa/ nachzulesen.
Mit unserer neuen Ausgabe der strateGOnews freuen wir uns, Sie über einige Themen rund um Sicherheit, Vorsorge und Vermögen zu informieren. Letztlich geht es um die optimale Gestaltung unserer persönlichen Zukunft oder um es in den Worten von Mark Twain zu sagen
„Natürlich kümmere ich mich um die Zukunft. Ich habe vor, den Rest meines Lebens darin zu verbringen.“
Viel Spaß beim Lesen wünschen
Hans Seeliger und Kristin Staufenbiel im Namen des gesamten Seeliger & Co. Teams
Markierten das Pariser Klimaabkommen von 2015 und die im gleichen Jahr verabschiedeten 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs – Sustainable Development Goals der UN) den Beginn des Nachhaltigkeitstrends in Europa und der Welt? Ehrlicherweise nein, denn bereits 1713 formulierte Hans Carl von Carlowitz angesichts einer drohenden Rohstoffkrise in seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“ den Grundsatz, dass nur so viel Holz geschlagen werden sollte, wie durch planmäßige Aufforstung nachwachsen konnte, und prägte damit den bis heute gültigen Begriff der Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeit bedeutet heute, unser Handeln so auszurichten, dass für künftige Generationen keine negativen Auswirkungen hieraus resultieren. Sie ist also deutlich umfassender als lediglich der Umwelt- oder Klimaschutz und wird aktuelle Krisen wie den Ukraine-Krieg überdauern, schließlich geht es ums Überleben unseres Planeten. Am 29.07. begehen wir den sogenannten Earthday, also der Tag an welchem alle innerhalb eines Jahres nachwachsenden Rohstoffe verbraucht sind. Damit kommt klar zum Ausdruck, wir verbrauchen als Weltbevölkerung weit mehr als 2 Erden pro Jahr. Was weniger bekannt ist, am 04.05.22 war bereits der Earthday auf Deutschland bezogen, das heißt, wir Deutsche verbrauchen somit rund 2,5 Erden pro Jahr. Dringender Handlungsbedarf, auch in Deutschland ist gegeben. „Umwelttechnologie ist der große Trend bei neuen Start-ups und Investments in Deutschland“, konstatierte das Handelsblatt im April 2022. Mit einem Plus von 144% im Vergleich zum Vorjahr fanden hier die meisten Unternehmensgründungen statt. Es ist davon auszugehen, dass diese Gründer nicht nur hehre Absichten hegen, sondern durchaus wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Mit dem Plan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat die EU-Kommission im Jahr 2018 die Grundlage zur Kanalisierung finanzieller Mittel in Richtung Nachhaltigkeit gesetzt. Heute sehen sich Unternehmen weltweit gezwungen, Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen, Rede und Antwort gegenüber Investoren hinsichtlich ihrer Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit zu stehen und sich den Fragen der Aktionäre zu stellen, die ihre Stimme von Nachhaltigkeitskriterien abhängig machen. Insbesondere der Finanzbereich unterliegt somit einer immer engmaschigeren Überwachung hinsichtlich seiner nachhaltigen Ausrichtung. Investmentfonds sind gezwungen, sich in das Schema der EU-Offenlegungsverordnung nach Art. 6 (Nachhaltigkeitsrisiken können berücksichtigt werden), Art. 8 (ESG-Produkt) und Art. 9 (Förderung der Nachhaltigkeit) einzuordnen. Nachhaltigkeitspräferenzen finden voraussichtlich ab August offiziell Eingang in die Anlageberatung (siehe „Präferenz zur Nachhaltigkeit“) und werden somit ein weiterer Bestandteil von Investmententscheidungen. Der eigentlich umfassende Begriff der Nachhaltigkeit wird aktuell zumeist auf die Umweltthematiken (E-Environmental) reduziert und vernachlässigt soziale Themen (S-Social) sowie die gute Unternehmensführung (G-Governmental). Eine klare Tendenz, auch auf diese nachhaltigen Themen ein besonderes Augenmerk zu legen, wird in der Investorenwelt zunehmend deutlich. Letztendlich bildeten bereits die „Grundsätze des ehrbaren Kaufmannes“ eine Leitlinie des nachhaltigen Handelns im Unternehmertum. Mit dem leicht provokativen Titel „Nachhaltigkeit kostet Rendite. Ein Märchen?“ vertraten wir bereits in den strateGOnews Dezember 2020 die Meinung, dass nachhaltige Anlagen nicht nur gut für das Gewissen, sondern auch für den Geldbeutel sind. Heute können wir sogar noch einen Schritt weiter gehen und konstatieren: Langfristiges, gewinnbringendes Investieren erscheint ohne Berücksichtigung von Nachhaltigkeit nicht mehr möglich!
Mit Stichtag 02. August dieses Jahres müssen nach aktuellem Stand im Rahmen der Anlageberatung Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abgefragt werden. Nachdem der Begriff „Nachhaltigkeit“ in seiner gesamten Ausprägung schwer zu definieren ist, wird eine strenge Systematik für diese Abfrage eingeführt.
Am Anfang dieser Systematik erfolgt die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern. Hierbei können Anlageprodukte, die wichtige nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen, wie beispielsweise hohe CO2-Emissionen, berücksichtigen, vorgezogen werden. Mit der Festlegung eines Mindestanteils an nachhaltigen Investitionen innerhalb eines Fonds kann jeder Anleger den Grad an Nachhaltigkeit in seinem Portfolio festlegen.
Im Rahmen der Anlageberatung ist es dann Aufgabe des Beraters, nach Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen diese mit den entsprechenden Anlageprodukten in Einklang zu bringen. Hierbei geht es nicht nur darum, bestimmte Branchen – beispielsweise fossile Energien oder kontroverse Waffen – auszuschließen, sondern einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung der nachhaltigen Wirtschaft zu leisten. Enge Nachhaltigkeitsvorgaben können jedoch eine Einschränkung des Anlageuniversums nach sich ziehen und damit für den Anleger nicht zielführend sein.
Die Erweiterung des „magischen Dreiecks“ in der Anlageberatung (siehe Grafik) um die Nachhaltigkeitspräferenz erfordert einen noch intensiveren Austausch zwischen Anlageberater und Kunde.
Gutes tun und dabei noch Rendite erzielen – zwei Ziele, die sich ergänzen! Oder frei nach dem Motto „Investieren in die Welt, in der wir leben wollen“.
In den Startlöchern stehend, lauernd und abwartend sahen viele renommierte Kapitalmarktexperten die Inflation bereits seit einigen Jahren. Der Facharbeitermangel und die Zoll-Politik des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hatten es noch nicht geschafft, die Geldentwertung massiv nach oben zu treiben. Während der Corona-Pandemie, die auch eine ungesunde weltweite wirtschaftliche Verflechtung offenlegte, wurde klar, dass die niedrigen Inflationsraten der letzten zehn Jahre nicht dauerhaft Bestand haben werden.
Die Initialzündung erfuhr die Inflation in diesem Jahr zum einen durch die Invasion Russlands in der Ukraine mit den Folgen von Wirtschaftsembargos, Ausfällen in der Lieferung von Weizen, Ölen und Senfsaaten sowie den gestiegenen Energiekosten. Auf der anderen Seite führte die Null-Covid-Strategie der Chinesen zu Produktionsausfällen in vielen technologischen Bereichen, zuletzt bei Audi. Mit einer quasi Vollbeschäftigung am US-Arbeitsmarkt und einem eklatanten Arbeitskräftemangel in der Eurozone, kann von dieser Seite keine Entlastung erwartet werden.
Deutschlands größter Fondsanbieter DWS prognostiziert für 2022 eine durchschnittliche Inflationsrate von acht Prozent in der Eurozone und 4,7% in den USA. Die Aussichten für 2023 (Eurozone 3,3%, USA: 2,9%) erscheinen glücklicherweise bereits moderater. Jedoch: Im Fall einer Kappung der Gasversorgung müsse mit einer Inflationsrate in Europa von über 10% gerechnet werden.
„Die Frage, ob Olaf Scholz nach Kiew reist, ist den meisten Medien wichtig und den Deutschen schnuppe. Bei der Frage der steigenden Inflationsraten verhält es sich genau andersherum“, schreibt Gabor Steingart in seinem Pioneer Morning Briefing am 25.05.2022. Gestiegene Lebenshaltungskosten, vor allem im Lebensmittel- und Energiebereich führen zu vermehrtem Unmut in der sonst zurückhaltenden deutschen Bevölkerung und schlugen sich unlängst in dem Ausgang von Landtagswahlen nieder. Ob die Zentralbanken mit schnellen Zinserhöhungen dieser Tendenz nachhaltig entgegenwirken können, ohne die fragile Wirtschaftsentwicklung auszubremsen, ist fraglich.
Zudem zeigt ein Blick in die Schweiz, dass trotz ungünstiger wirtschaftlicher und politischer Bedingungen moderate Inflationsraten möglich sind. Die Eidgenossen haben mit ihrer konsequenten Politik der Preisstabilität, guten Standortbedingungen, Verringerung von Abhängigkeiten und dem Vorrang der Wirtschaft vor Sozialthemen ein wirtschaftsfreundliches Umfeld geschaffen. Das restliche Europa hingegen häuft weiterhin Schuldenberge auf und verschiebt notwendige Reformen mit der Begründung von Krieg und Pandemie. Dauerhaft hohen Preisen wird damit der Boden bereitet.
Woher auch immer die hohen Inflationsraten resultieren, spätestens jetzt ist jede Geldanlage einer soliden Prüfung zu unterziehen, ob diese eine faire Chance bietet, eine positive Realverzinsung (nach Inflation) zu erwirtschaften. Das Sparbuch, Festgeld oder Tagesgeld zeigen nicht den gewünschten Effekt. Hingegen bieten Sachwerte, wie Immobilien und Aktienfonds die reale Chance, einen positiven Ertrag, auch nach Abzug der Inflation, zu erwirtschaften.
Eine Rückkehr der Inflationsrate in den von der EZB als Ziel festgelegten Wert von 2% p.a. ist derzeit nicht absehbar. Deshalb erscheint es sinnvoll, sein Anlageportfolio inflationsfest zu gestalten. Wie im Artikel „Gekommen, um zu bleiben“ schon beschrieben, sind hierfür Sachwerte, wie z. B. Immobilien, durchaus geeignete Investments.
Die aktuellen Inflationszahlung und die Projektionen werden landauf, landab diskutiert. Zwar will die Europäische Zentralbank eine maßvolle Inflation von um die zwei Prozent erreichen und erwartet für 2023 und 2024 aktuell jeweils im Jahresdurchschnitt lediglich 1,8 Prozent Inflation, doch Beobachter sind zu Recht skeptisch. Die letzten Prognosen der EZB lagen regelmäßig daneben.
Hohe Inflation verbunden mit Nullzins sind Gift fürs Ersparte und können für Sparerinnen und Sparer durchaus katastrophale Auswirkungen haben. Der Zweiklang aus Inflation und Nullzins ist toxisch fürs Vermögen, da in Deutschland noch immer zu großen Teilen nicht wirklich investiert wird (siehe Artikel „Vom Sparer zum Investor“). Einer Untersuchung der Philipps-Universität Marburg für die Fondsgesellschaft Union Investment zufolge sei der Anteil von Giro- und Tagesgeldbeständen von 2019 auf 2020 um 229 Milliarden Euro angewachsen. Insgesamt summiere sich das Vermögen in Bargeld und Sichteinlagen auf rund zwei Billionen Euro und damit auf fast ein Drittel des gesamten Geldvermögens.
Da der Anstieg der Wohnimmobilienpreise in den vergangenen Jahren die Inflation übertraf, sollten sich laut Prof. Dr. Thomas Beyerle von der auf Immobilien spezialisierten Investmentgesellschaft Catella Investorinnen und Investoren daher mehr als je zuvor mit der Assetklasse Immobilie auseinandersetzen. Diese stünde für eine langfristig interessante Wertentwicklung und einen weitgehenden Inflationsschutz. Er erklärt: „Grundsätzlich liefert eine ordentlich vermietete Eigentumswohnung einen vollen Inflationsschutz, sofern die Mieterträge die Inflationsquote über einen längeren Zeitraum überragen.“ Begründet wird der Inflationsschutz vor allem mit der Indexierung von Mieten. Mietpreise für Büroimmobilien werden häufig an die Inflation gekoppelt und der Anstieg der Wohnimmobilienpreise übertraf in den vergangenen Jahren die Teuerungsrate bei Weitem. Während sich Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser nach Angaben des Statistischen Bundesamts zwischen 2010 und 2020 um rund 65 Prozent verteuerten, stiegen die Verbraucherpreise in dem Zeitraum um etwa 13,5 Prozent.
Nun weist Thomas Beyerle darauf hin, dass seit Längerem bereits ein Crash bei den Immobilienpreisen prognostiziert wird. Das ist seiner Ansicht nach aber nicht zu erwarten. Eine aktuelle repräsentative Umfrage des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) ergab übrigens: 36,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten Immobilien für ein richtiges Mittel, um sich gegen Geldentwertung abzusichern.
Durch unsere langjährigen Erfahrungen und Verbindungen verfügen wir immer wieder über Angebote geeigneter Immobilien jeder Größenordnung. Durch professionell strukturierte Finanzierungen, zu zwar gestiegenen aber im Langfristvergleich immer noch günstigen Zinssätzen, lassen sich auch größere Investitionen darstellen. Auch kann die Kombination mit schon länger bestehenden und in absehbarer Zeit ablaufender Lebensversicherungen eine gute Möglichkeit bieten, auch diese Ablaufleistung vor Inflationsverlusten zu schützen.
Die humanitäre Katastrophe in der Ukraine seit dem Einmarsch der russischen Truppen hat neben all ihren negativen Folgen zu einer bisher undenkbaren Solidarität und Hilfsbereitschaft in Europa geführt. Familien nehmen Geflüchtete auf, Spenden werden gesammelt, Hilfsgüter bereitgestellt oder auch direkt in die Ukraine transportiert.
Ohne eine große Schar an Ehrenamtlichen wären diese Aufgaben nicht zu stemmen. Doch was passiert, wenn mal etwas passiert, sprich, wer haftet im Schadensfall? Grundsätzlich sind Ehrenamtliche durch ihre Organisation – ob Verein, Wohlfahrtsverbände oder Kommunen zu versichern. Im Notfall fungiert in Bayern die Bayerische Ehrenamtsversicherung – für die der Freistaat die Kosten trägt – als sogenannte Auffangversicherung, wenn im Schadensfall kein sonstiger Versicherungsschutz besteht.
Auch mit weiteren Maßnahmen trägt die deutsche Versicherungswirtschaft ihren Teil zur Unterstützung bei. So hatten sich die deutschen Versicherer unmittelbar nach Kriegsausbruch dazu verpflichtet, Kfz-Haftpflichtschäden zu übernehmen, falls ein unversicherter, ukrainischer Pkw bis 30. Mai einen Unfall verursacht hat. Ob diese Frist eine Verlängerung findet war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
Einen besonderen Service bieten einige Versicherer, wie z. B. die Alte Leipziger, ihren Kunden: Geflüchtete, die bei Kunden dieser Versicherer aufgenommen wurden und in Zukunft werden, genießen einen kostenlosen Privathaftpflicht-Schutz.
Wie schon im Editorial beschrieben, sind wir aktives Mitglied des Freundeskreises Wischgorod und unterstützen die verschiedensten Initiativen des Vereins. Inzwischen konnten schon mehr als 12 Hilfslieferungen mit insbesondere medizinischen Hilfsmitteln direkt in die Ukraine gebracht werden. Die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine hier am Ort konnte durch den unermüdlichen Einsatz der freiwilligen Helfer bestmöglich organisiert werden, sagt unser erster Bürgermeister Peter Münster. Weitere Informationen zum Verein und weiterführenden Informationen sind unter https://freundeskreis-wischgorod.de/ oder auch unter https://www.lra-ffb.de/ukraine#c37011 zu finden.
Informationen zur Neuregelungen bei der Kostenübernahme der medizinischen Behandlung ab 01.06.2022 unter https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/ukraine-krieg-hilfen-krankheit-arztbesuch-2124378
Schlechte Nachrichten über die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, Europa und der Welt verbreiten die Medien derzeit am laufenden Band. Steigende Leitzinsen könnten in ferner Zukunft eventuell wieder zu kleinen Zinszahlungen auf Sparguthaben führen – der Konjunktiv ist Absicht. Für Unternehmen bedeuten die Zinserhöhungen jedoch in jedem Fall höhere Zinsen für ihre Kredite, dies bringt insbesondere Hightech-Firmen, die mit noch zu erwirtschaftenden Umsätzen in der Zukunft kalkulieren, in Bedrängnis.
Hinzu kommen gestörte Lieferketten durch Chinas Null-Covid-Strategie, den Ukraine-Krieg und die Tendenz zur Rücknahme der Globalisierung. Dies alles wird deutlich in den extrem hohen Inflationsraten (siehe Artikel „Gekommen, um zu bleiben“), die auch Minizinsen letztendlich wieder auffressen.
Kein Urlaub, kein Restaurantbesuch, keine Shopping-Tour – Eine fast unbemerkte Auswirkung der Corona-Pandemie sind hohe Spar- und Giroguthaben, insbesondere im weiterhin aktienkritischen Deutschland. Dass diese Guthaben den derzeitigen Inflationsraten zum Opfer fallen ist sicher. Doch kann man in Zeiten von erheblichen geopolitischen Verwerfungen in die Aktienmärkte investieren?
Sparen auf dem Sparbuch & Co führt in jedem Fall zu Wertverlust, gezieltes Investieren kann kurzfristig durchaus auch zu Verlusten führen. Betrachtet man die Aktienmärkte über längere Zeiträume (10-15-Jahres) (Krieg in Europa – Menschen leiden, Kapitalmärkte zittern), so stellt man fest, dass politische und wirtschaftliche Krisen meist nur zu kurzfristigen negativen Verwerfungen an den Kapitalmärkten führten. Langfristige Investoren mit einem breit aufgestellten Portfolio konnten fast durchweg Gewinne erzielen. Doch nicht nur Profis können von den Entwicklungen an den Aktienmärkten profitieren, jeder Anleger kann durch Nutzung strukturierter und passender Portfolios die Chancen der Märkte nutzen. Neben einmaligen Anlagen (Investitionen) macht ein Sparplan Sinn. Nachdem zu unterschiedlichen Marktständen immer für den gleichen Betrag investiert wird, stellen kurzfristige Kursrückgänge gleichzeitig die Nutzung günstiger Kaufpreise dar und sind somit mittel- und längerfristig sogar von großem Vorteil.
Fazit: Das Sparbuch kann aufgrund der hohen Inflation keinen realen Wertgewinn erwirtschaften. Investitionen an den Kapitalmärkten können dies bieten, insbesondere wenn die Grundsätze Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit eingehalten werden.
10 Milliarden Euro sollen künftig pro Jahr in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge gesteckt werden und das Rentensystem stabilisieren, so die Planung von Finanzminister Christian Lindner. Mit Hochdruck wird diese Modernisierung unseres Rentensystems vorangetrieben und die Bundesbank als Verwalter ins Boot genommen.
Die FDP hat bisher wenig profitiert von der Ampelkoalition. Zwei Wahlschlappen, im Saarland und in NRW, haben dem FDP-Vorsitzenden und Finanzminister Christian Lindner zugesetzt. Die Politik der ständigen Mehrausgaben kommt in seiner liberalen Klientel nicht besonders gut an.
Während die Grünen Minister Robert Habeck und Annalena Baerbock in der Kriegs- und Krisenzeit an Popularität zulegen, gerät die FDP unter die Räder. Der Druck sei groß, endlich liberale Akzente zu setzen, konstatiert auch Gabor Steingart am 24.05.2022 in seinem Morning Briefing.
Letztendlich darf sich kein künftiger Rentner mit Einführung der Aktienrente der Illusion hingeben, dass unser Rentenniveau mit dieser Maßnahme steigen oder die Probleme der gesetzlichen Rente geheilt werden können. Die Erwartung, das heutige Rentenniveau erhalten zu können und einen starken Anstieg des Renteneintrittsalters zu verhindern, erscheint eher realistisch.
Jeder Bundesbürger kann sich jedoch längst seine eigene Aktienrente – ob als Basisrente, private Rente oder auch als betriebliche Altersversorgung – aufbauen. Die hohe staatliche und betriebliche Förderung in der betrieblichen Altersversorgung machen diese für den zusätzlichen Rentenaufbau besonders attraktiv. Im Übrigen: Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat seit inzwischen 20 Jahren einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, seit 2018 unter Umständen auch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Im Kampf um die besten Mitarbeiter setzten viele Unternehmen die Förderung der Betriebsrente als probates Mittel ein.
Es stellt sich vielen die Frage, warum immer wieder Ideen wie die Aktienrente aufkommen und warum Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr aufzuschieben sind. Unser umlagefinanziertes Rentensystem in Deutschland – heutige Rentenbeiträge werden direkt an die heutigen Rentner ausgezahlt – fällt der absehbaren demographischen Entwicklung im Land zum Opfer. Tatsache ist: Wir werden immer älter und wir haben zu wenige Kinder. Als Folge daraus muss der Steuerzahler bereits heute über 100 Mrd. € jährlich als Rentenzuschuss in die deutsche Rentenkasse zahlen, um das System am Laufen zu halten. 1950 waren es gerade mal 341 Mio. € und nach den Hochrechnungen der Deutschen Rentenversicherung werden es in 2024, also in 2 Jahren, schon fast 120 Mrd. € sein.
Die Aktienrente wird kommen, aber Sie kann nur der erste Schritt zur Reform unseres Rentensystems bleiben. Ob es auf eine automatische Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei gestiegener Lebenserwartung, die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters oder auf die grundsätzliche Rente erst mit 70 Jahren hinausläuft bleibt offen. Verlässlichkeit sieht anders aus und ist nur durch eigenverantwortliche Vorsorge möglich.
Da jeder Tierhalter auf Schadenersatz verklagt werden kann, falls sein Tier einen Dritten schädigt, stellt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer dar. Insbesondere bei Personenschäden, aber auch bei Sach- und Vermögensschäden, können im Fall der Fälle extreme Kosten auf die Tierhalter zukommen. Versichert werden hauptsächlich Hunde und Pferde, Kleintiere, wie Katzen, Hamster etc., sind über die Privathaftpflichtversicherung versichert.
Ergänzend empfiehlt sich eine Tierkrankenversicherung, da im Krankheitsfall oder bei einem Unfall hohe Kosten auf den Besitzer zukommen können.
Sichern Sie auch ihre vierbeinigen Familienmitglieder gegen kostenintensive Risiken ab, wir haben passende und günstige Lösungen.
Jeder kann sich seine eigene Aktienrente schon heute aufbauen, dies hatten wir bereits ausführlich in unserem Artikel „Die Aktienrente kommt“ dargelegt. Jeder Erwachsene kann selbst entscheiden was, wann und wieviel er oder sie investieren möchte, um einen finanziell gesicherten Ruhestand zu genießen. Aber wie sieht es mit unseren Kindern aus? Jedes Neugeborene könnte gut über 1 Mio. € zum 67sten Lebensjahr verfügen, wenn die Eltern ab Geburt einen überschaubaren Betrag für den Nachwuchs investieren. Überschaubar? – Wir haben mal gerechnet.
Die Annahme ist, dass 1.000 € zur Geburt des Kindes angelegt werden und eine mtl. Sparrate von 100 € mit 3 % pro Jahr dynamisiert in ein weltweit diversifiziertes Aktienportfolio investiert werden. Mit einer jährlichen Bruttorendite von 6 % nach üblichen Kosten und Steuern würde dies einen Kapitalbetrag von gut einer Mio. € zum 67sten, also dem aktuellen Regelrenteneintritt – zur freien Verfügung bedeuten. Zugegeben, nach Inflationsbereinigung mit durchschnittlich 2,5 % pro Jahr gerechnet, bleiben hiervon an Kaufkraft nur rund 200.000 € übrig – diese dann aber lebenslang verrentet bringen rund 500 € monatlich nahezu steuerfreie und weiterwachsende Zusatzrente.
Mit diesem Beispiel werden wieder die wichtigsten Anlageprinzipien deutlich: Langfristig, Regelmäßig und am besten auch Nachhaltig.
ViSdp: Hans Seeliger | Texte: Sabine Seeliger, Hans Seeliger
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